Heilpraktik für Physiotherapie
- direkter Befund und Behandlung auch ohne ärztliches Rezept bzw. Verordnung
- alle Techniken und Behandlungsformen der Physiotherapie werden angewandt
- individuelle Beratung
Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker (Physiotherapie) oder „Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie“ ist eine Zusatzqualifikation, die staatlich anerkannte Physiotherapeuten erwerben können. Erst im September 2009 wurde ein entsprechender Erlass vom Bundesverwaltungsgerichtshof Leipzig erstellt. Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist es dem Physiotherapeuten nun möglich, einen Patienten ohne ärztliche Anordnung zu behandeln.
Wenn Sie der Meinung sind, Ihre Beschwerden können direkt mit einer physiotherapeutischen Therapie behandelt werden, dann wenden Sie sich gerne an mich.
In einer detaillierten und ausführlichen physio- und manualtherapeutischen Untersuchung wird festgestellt, ob ihre Beschwerden direkt physiotherapeutisch behandelt werden können oder doch eine ärztliche Abklärung notwendig ist.
Welche Vorteile bietet der Heilpraktiker (Physiotherapie) Ihnen als Patient?
Für Sie als Patient bietet sich nun die Möglichkeit direkt (v.a. auch bei akuten Beschwerden) den Weg zu ihrem Physiotherapeuten des Vertrauens zu gehen. Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung (Verordnung) therapieren. Der sektorale Heilpraktiker hingegen hat nun die Erlaubnis, eigenverantwortlich zu diagnostizieren (eingeschränkt bezogen auf den Bereich der Physiotherapie) und eine entsprechende Behandlung zu leisten. Eine individuelle und auf Ihre Symptomatik bezogene Therapie wird somit ohne großen Zeitverzug möglich.
Sie können also ohne Umweg direkt zur physiotherapeutischen Behandlung!
Wer bezahlt die Behandlung?
Leider bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin nur nach vorheriger Verordnung durch den behandelnden Arzt.
Für Privatpatienten oder Patienten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung bietet sich ein weiterer großer Vorteil. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH“) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht und eine Rückerstattung beantragt werden, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind.
Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genießen?
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen mit abdecken.