Kosten

Grundsätzlich sind alle Leistungen Selbstzahlerleistungen. Sie haben nach Abschluss der Therapie folgende Möglichkeiten der Kostenerstattung:

  • Sie haben eine private Krankenversicherung (PKV), bei der Sie die Rechnung einreichen können.
  • Sie haben eine private Zusatzversicherung, die Leistungen eines Heilpraktikers erstattet. In der Rechnung ist Ihre Diagnose aufgeführt. Sie brauchen kein Rezept. Je nachdem, wie Ihr Versicherungsvertrag gestaltet ist, werden die Leistungen von Ihrer Versicherung zum Teil oder voll erstattet.
  • Sie haben weder eine PKV noch sind Sie privat zusatzversichert und entscheiden sich für eine reine Selbstzahlerleistung, so haben Sie die Möglichkeit, die Behandlung als außergewöhnliche Belastung in ihrer Steuererklärung anzugeben.

Die Präventionskurse werden je nach Versicherung ganz oder teilweise von ihrer Krankenkasse rückerstattet.